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GLOSSAR

Die vielen verschiedenen Begrifflichkeiten rund um die Hospiz- und Palliativarbeit können verwirrend sein. In einem Glossar wollen wir einige der für Betroffene und Angehörige wichtigsten erklären.

Palliative Care (Palliativ-Versorgung)

Palliative Care berücksichtigt die aktuelle körperliche, seelische, soziale und spirituelle Situation und die daraus folgenden Bedürfnisse schwer und unheilbar erkrankter Menschen und ihres Umfeldes. Angehörige werden als nahestehende Begleitende einbezogen und erfahren ebenso wie der Patient oder die Patientin Unterstützung und Zuwendung.

 


Palliative Sedierung

Dabei erhält der*die Patient*in Medikamente (Schlafmittel, Psychopharmaka, Betäubungsmittel) in einer ausreichenden Dosis, damit er oder sie ruhiger wird, leicht schläft, aber erweck- und ansprechbar bleibt. Eine Sedierung kann bei krankhafter Angst und Unruhe nötig und hilfreich sein. Es können von ärztlicher Seite auf Wunsch des Patienten sedierende Medikamente zur Minderung des Bewusstseins verabreicht werden, um Atemnot, Schmerzen, Angst, Unruhe, Übelkeit u.v.m. am Lebensende in einer ethisch akzeptablen Weise zu lindern. Hierbei kann der*die Patient*in auch in den Tod hineinschlafen, was dem natürlichen Sterbenlassen gleichkommt. Bei fachgerecht durchgeführter palliativer Sedierung wird durch Symptomkontrolle und ärztliche Dokumentation der erfolgten Maßnahmen das Sterben nicht beschleunigt.

 


Patientenverfügung

Vorausverfügter Wille eines Menschen für den Fall, dass dieser seinen Willen zu gegebener Zeit nicht mehr äußern kann, wenn Entscheidungen, z.B. zu indizierten Therapien, getroffen werden müssen. Eine Patientenverfügung ist sowohl schriftlich wie auch mündlich zulässig. Der in einer Patientenverfügung hinterlegte Patientenwille ist für jeden Behandelnden verbindlich. Ist ein Patientenwille weder verfügt noch feststellbar, muss der mutmaßliche Wille herausgefunden werden, um eine Entscheidung treffen zu können.

 


SAPV

Steht für "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" und stellt ein multiprofessionelles Team zur bestmöglichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung dar. Ein SAPV-Team besteht meist aus Palliativ-Care-Brückenschwestern und -pflegern, Palliativmedizinern und Hospizdiensten. Es kann vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin hinzugezogen werden, wenn ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt, das eine spezielle Behandlung und Versorgung erfordert.

 


Sterbebegleitung

Menschen in den letzten Wochen vor ihrem Tod beistehen, sie trösten und rücksichtsvoll betreuen. Sterbebegleitung kann professionell durch Ärzt*innen, Pflegende, Psychologen, Sozialpädagogen, Seelsorgende, Physiotherapeut*innen, Musik- und Kunsttherapeut*innen und ehrenamtlich durch Hospizbegleiter*innen erfolgen, vor allem aber durch Angehörige und Freunde. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Humanistischen Hospizdienstes der AWO leisten psychosoziale Begleitung von Sterbenden und ihrer An- und Zugehörigen. Alle haben einen Befähigungskurs zur Sterbebegleitung absolviert.

Sterbehilfe - aktive & passive

Aktive Sterbehilfe: Ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch eine andere Person und in Deutschland verboten. Sie wird oft als Tötung auf Verlangen bezeichnet und strafrechtlich als diese behandelt.
Passive Sterbehilfe: Eindeutiger mit Dem-Sterbeprozess-seinen-Lauf-lassen zu bezeichnen. Bedeutet, das zu tun, was ein*e Patient*in von Ärzt*innen erwarten darf: Unterlassung, Reduzierung oder Einstellung unnötiger oder schädigender kurativer Therapiemaßnahmen, wenn sie sich als nutzlos erweisen oder vom Patienten abgelehnt werden. Ist in Deutschland erlaubt.

 


Suizid, assistierter

Beim sogenannten assistiertem Suizid darf bei der Beschaffung eines Medikamentes geholfen werden. Die Einnahme muss aber in jedem Fall vom Patienten oder der Patientin selbst vorgenommen werden.


Symptomkontrolle

Linderung der als belastend empfundenen Beschwerden auf ein erträgliches Maß. Gleichzeitig bleibt z.B. eine ausreichende Atmung erhalten. Der*die Patient*in hat nicht mehr Nebenwirkungen als notwendig und empfindet wieder mehr Lebensqualität. Es ist auch möglich, den Patienten oder die Patientin symptomkontrolliert schlafen zu lassen, wenn er oder sie dies wünscht.

Die Liste wird stetig erweitert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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